Völlig legal und absolut unkompliziert.
Palladium und Silber haben im Jahr 2020 einen Renditeturbo gezündet und sind daher in den Fokus vieler Anleger geraten, die bislang einen großen Bogen um die Weißmetalle gemacht haben. In Deutschland macht der Fiskus den Investoren, die neben Gold noch weitere Edelmetalle entdecken wollen, einen Strich durch die Rechnung. Bei der Wertanlage wird die volle Mehrwertsteuer von derzeit 16 Prozent fällig. Das Investment muss also rechnerisch erst um diesen Prozentsatz steigen, damit es überhaupt eine Rendite abwirft. Viele Anleger wünschen sich daher eine Möglichkeit, völlig legal ohne Berechnung der Mehrwertsteuer beim Boom der Weißmetalle dabei zu sein.
Bereits seit 2014 bietet die Degussa Goldhandel hierfür eine Lösung: Bei einem Zollfreilager handelt es sich um ein Gebäude, welches für die Zwischenlagerung von Waren verwendet wird, welche früher oder später weitertransportiert werden. Die Waren können dann unversteuert und unverzollt in dem Lager aufbewahrt werden. Zollfreilager sind amtlich zugelassen und werden unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen überwacht. Sie können sich außerhalb oder innerhalb der EU und sogar auf deutschem Hoheitsgebiet befinden. Dennoch lagern Waren, welche in einem solchen Zollfreilager deponiert werden, formaljuristisch außerhalb des Wirtschaftsgebiets der Bundesrepublik Deutschland.
Was auf den ersten Blick ein wenig kompliziert wirken mag, bietet Edelmetall-Investoren viele Vorteile: Sie können die Weißmetalle, also Silber, Platin und Palladium zum Nettowarenwert handeln, die Mehrwertsteuer entfällt. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die gekaufte Ware aus dem Zollfreilager zu entnehmen, dann wird allerdings nachträglich die Mehrwertsteuer fällig. Aus diesem Grund behalten die meisten Investoren die Schätze, welche sie über ein Zollfreilager gekauft haben, dauerhaft innerhalb des Lagers.
Bei der Berichterstattung über Zollfreilager wird üblicherweise der Aspekt der Steuerersparnis bei der Mehrwertsteuer stark betont. Tatsächlich ist das Zollfreilager aus Sicht der Degussa Goldhandel jedoch in erster Linie ein unkompliziertes Angebot, um physische Edelmetalle bequem von zu Hause zu handeln, ohne sich selbst um die Lagerung kümmern zu müssen. Die Lager-Infrastruktur, auf welche Degussa zurückgreift, entspricht höchsten Sicherheitsstandards, wie sie bereits vom Degussa Wertlager bekannt sind.
Für die Eröffnung eines Degussa Zollfreilagers sind nur wenige Details zu beachten. So stehen ausgewählte Produkte für die Einlagerung zur Verfügung, darunter Silberbarren mit einem Gewicht von 1 kg, 5 kg und 15 kg. Außerdem lassen sich Platinbarren und Palladiumbarren mit einem Gewicht von jeweils 100 g einlagern. Bei der Eröffnung muss ein Mindestvolumen von 15.000 Euro erreicht werden. Käufe oder Verkäufe sind später ab einem Gegenwert von 5.000 Euro je Transaktion möglich.
Das Zollfreilager der Degussa Goldhandel verbindet die Vorzüge des klassischen Edelmetall-Investment mit den digitalen Möglichkeiten des Internets. So haben Zollfreilager-Kunden die Möglichkeit, ihren Bestand in Ihrem Benutzerkonto einzusehen und die tagesaktuelle Bewertung der Weißmetalle zu überprüfen. Und natürlich behalten Investoren die volle Verfügungsgewalt über ihre Lagerware. Diese wird als Sondervermögen geführt und gehört nicht zum Kapital der Degussa Goldhandel. Die Ware kann zudem nach vorheriger Absprache jederzeit ausgelagert oder an die Degussa Goldhandel verkauft werden.