Sofern die (monatlichen) Sparleistungen von einem im Inland geführten Bankkonto des Sparplaninhabers überwiesen werden oder wir anfallende Gebühren mittels SEPA-Lastschrift von einem solchen Konto im Inland einziehen dürfen, genügt uns eine einfache Ausweiskopie als Legitimationsnachweis. Ansonsten benötigen wir als Nachweis eine amtlich beglaubigte Ausweiskopie. Alternativ kann für die Rücksendung der Vertragsunterlagen das Postident-Verfahren der Deutschen Post AG genutzt werden.
Lautet der Sparplan auf ein minderjähriges Kind, benötigen wir eine Fotokopie der Geburtsurkunde und ggf. einen Sorgerechtsnachweis des alleinerziehenden Elternteils (siehe vorherige Frage).