Ab einem Einkaufswert von 2.000 € sind wir gesetzlich (gemäß Geldwäschegesetz – GwG) dazu angehalten, eine Legitimationsprüfung vorzunehmen.
Beim (Wieder-) Verkauf ist eine Legitimationsprüfung (mittels Personalausweis oder Reisepass im Original) zwingend erforderlich.