In Edelmetall und Wirtschaft Aktuell
Erbe und Gold klug nutzen

Das Erbe mit einer cleveren Stückelung fair und transparent aufteilen.

Zugegeben, es ist durchaus keine erfreuliche Angelegenheit, über den eigenen Tod nachzudenken. Ähnlich unangenehm dürfte aber auch die Vorstellung sein, dass sich die Hinterbliebenen um Geld streiten und die Trauer um einen lieben Menschen sowie die guten Erinnerungen in den Hintergrund geraten. Gold ist vorzüglich dafür geeignet, mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Dafür sind jedoch einige Vorbereitungen nötig.

Zu allererst sollten sich Edelmetall-Investoren über die Stückelung ihres Investments Gedanken machen und Anlageprodukte anhand der Personenzahl auswählen, die als Erben in Frage kommen. Ein Beispiel: Wer drei Kinder hat und sein Vermögen zu gleichen Teilen weitergeben möchte, sollte sein Gold-Investment nicht in einem großen Goldbarren vorhalten, sondern mehrere kleine Gewichtseinheiten kaufen – also beispielsweise drei oder neun gleichgroße Goldbarren.

Damit die Erbschaft ohne Abzüge bei den Begünstigten ankommt, sollten sich Anleger zu dem frühzeitig mit der Besteuerung einer Erbschaft auseinandersetzen. Denn neben der Erbschaftssteuer kann auch die Abgeltungssteuer und in besonderen Fällen auch die Schenkungssteuer fällig werden. Und da bei Edelmetallen meist größere Werte im Spiel sind und neben Gold und Silber noch andere Sachwerte weitergegeben werden, werden die Freigrenzen leicht erreicht.

Bis zu 50 Prozent des Erbes gehen an den Fiskus

Die größte Freigrenze bei der Erbschaft haben die Ehepartner des Verstorbenen. Sie dürfen eine halbe Million Euro steuerfrei erben. Daneben ist es möglich, Kindern sowie Stiefkindern jeweils 400.000 Euro steuerfrei zu vermachen. Bei Enkeln sind es entweder 200.000 oder 400.000 Euro. Dies ist abhängig davon, ob die Eltern der Enkel noch leben. Die eigenen Eltern können mit 100.000 Euro steuerfrei bedacht werden, alle anderen Personen müssen ab einem Wert von 20.000 Euro die Erbschaftssteuer zahlen.

Diese ist abhängig vom Gesamtbetrag der Erbschaft sowie der Steuerklasse des Erben und kann im ungünstigsten Fall bis zu 50 Prozent betragen. Ganz wichtig: Der Freibetrag wird in jedem Fall von dem zu versteuernden Betrag abgezogen. Wer als Ehepartner eine Million Euro in Gold erbt, muss also „nur“ 500.000 Euro versteuern.

Schenkung als Alternative zur Erbschaft?

Dieser hohe Abschlag könnte manche Goldbesitzer dazu verleiten, ihre Edelmetalle frühzeitig an ihre Lieben zu verschenken. Völlig steuerfrei ist diese Alternative allerdings nicht. Grundsätzlich ist es möglich, eine Schenkung alle zehn Jahre vorzunehmen. Der Freibetrag entspricht exakt den Werten, die auch für die Erbschaftssteuer gelten.

Mit der Abgeltungssteuer kommen Erben nicht sofort in Kontakt. Allerdings sollte bedacht werden, dass diese Steuer fällig wird, wenn die Erben innerhalb einer Haltefrist von einem Jahr einen Wertzuwachs mit den Edelmetallbeständen erzielen und sie danach verkaufen.

Edelmetall-Investoren sollten sich also frühzeitig mit der Frage beschäftigen, was mit ihrem Gold nach dem eigenen Tode passieren soll. Ein Testament mit einer entsprechenden Verfügung ist absolut ratsam. Zudem ist es hilfreich, Kaufbelege aufzubewahren und im besten Fall die potentiellen Erben im Vorfeld in Kenntnis zu setzen. Denn nicht jeder weiß, wie die Lagerung von Gold und Silber oder der spätere Weiterverkauf bestmöglich abgewickelt werden kann.

Zudem können die Erben nicht immer ohne Probleme herausfinden, wo sich die Edelmetallbestände befinden und wie sie diese entgegennehmen können, beispielsweise in einem Schließfach. Zugang hierzu bekommen die Erben nur mit einem Testament. Wenn sich dieses ebenfalls im Tresor befindet, ist der kompliziertere Umweg über einen Nachlasspfleger unerlässlich.

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