Frankfurt am Main, 5. April 2016: Das weltweit berühmte und einmalige Reinheitsgebot für Bier feiert dieses Jahr sein 500. Jubiläum. Im April 1516 legte Herzog Wilhelm IV. von Bayern dem Bayerischen Landständetag in Ingolstadt eine Verordnung vor, die den Titel trug „Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Diese Vorschrift ist seitdem unter dem Namen „Deutsches Reinheitsgebot“ allgemein bekannt.
Aus diesem Anlass gibt die Degussa Goldhandel den limitierten Thaler „500 Jahre Reinheitsgebot für Bier“ in Gold und Silber heraus. Auf der Vorderseite sind das Konterfei Wilhelm IV. sowie ein Abriss der originalen Herstellungsvorschrift, in der die gesetzlichen Vorgaben formuliert wurden, zu sehen. Außerdem auch das offizielle Logo des Jubiläumsjahrs vom Deutschen Brauer-Bund – die Jubiläumszahl „500“, in die jeweils eine der ursprünglichen Zutaten, Wasser, Hopfen und Malz, eingearbeitet ist. Die Rückseite, die an eine Frankfurter Münze aus den 1840er Jahren angelehnt ist, zeigt wie jeder Degussa Thaler den damals auf den Münzen der Freien Stadt Frankfurt verwendeten Wappenadler. Die Gestaltung des Thalers wurde von der Degussa gemeinsam mit dem Deutschen Brauer-Bund und dem Bayerischen Brauerbund durchgeführt.
Der Degussa Thaler „500 Jahre Reinheitsgebot“ wird als eine Unze Gold-Thaler mit der höchsten Feinheit von 999,9/1000 erhältlich und auf 200 Stück limitiert sein. Außerdem wird der Thaler in Gold mit einem Druck der originalen Passage der Landesverordnung – dem sogenannten „Reinheitsgebot“ – und in einer edlen Holzschatulle geliefert. Die Thaler aus Feinsilber werden in den Gewichtsgrößen von einer Unze sowie einer halben Unze auf 4.500 beziehungsweise 5.000 Stück limitiert sein. Als vierte Variante wird der eine Unze Silber-Thaler im Antik-Finish Look ausgegeben, der auf 500 Stück limitiert ist.
Seit 2013 bringt die Degussa jährlich maximal vier besondere Thaler in Gold und Silber heraus, die historische Momente, berühmte Persönlichkeiten, technische Errungenschaften oder spezielle Jubiläen zeigen. Die Thaler zeichnen sich durch den höchsten Feingehalt des Edelmetalls aus und haben darüber hinaus aufgrund ihrer Limitierung für Sammler einen besonderen Reiz.
Das Reinheitsgebot galt ursprünglich nur für das Herzogtum Bayern, nach der Verkündung am 23. April 1516 wurde es jedoch von weiteren Bundesländern übernommen. Seit 1906 ist es geltendes Recht in ganz Deutschland. Das Gesetz schrieb vor, dass nur Wasser, Malz und Hopfen zur Bierherstellung verwendet werden durften. Später erst wurde Hefe hinzugefügt. Dabei ging es den jeweiligen Obrigkeiten und Instanzen ursprünglich darum, durch eine entsprechende Verordnung die Qualität des Bieres, damals ein Hauptnahrungsmittel der Bevölkerung, zu verbessern. Das Gebot gilt als die älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt.
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